Ihr Zahnersatz wird in unserem deutschen Meisterbetrieb als Sonderanfertigung nach dem Medizinproduktegesetz gefertigt.
Ihr Zahnersatz wird entsprechend dem aktuellen in Deutschland geltenden hohen Stand der Zahntechnik nach Maßgabe der zahntechnischen Erfordernisse und mit Materialien gefertigt, die zur Kennzeichnung Ihres Sicherheitsstandards das europäische CE-Zeichen (europäische Norm DIN EN 1641) tragen.
Ihr Zahnersatz entspricht als Sonderanfertigung den im Anhang 1 der Richtlinie 93/42EWG vom 14. Juni 1993 genannten grundlegenden Anforderungen.
Bei unserem nachhaltigen Sicherheitskonzept wird bei der Fertigung besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes geachtet.
Unsere Garantie auf Ihren Zahnersatz, umfasst bei sachgemäßer Handhabung und regelmäßigen Kontrollterminen bei Ihrem Zahnarzt, 2 Jahre.